top of page
Writer's pictureDilia

Richtig vorbereitet auf die kommende Konkurswelle

Finnische Wirtschaftsprüfer warnen in einem Artikel in der Helsingin Sanomat vom 11.1.2024 vor einer drohenden Konkurswelle im Jahr 2024. Laut einem aktuellen Barometer der Wirtschaftsprüfer ist das Risiko vor allem in den Branchen Bau, Logistik, Transport und Lagerung sowie im Gastgewerbe sehr hoch.

Das eigene finanzielle Risiko ist bei den Konkurs eines Geschäftspartners nicht zu unterschätzen. Als so genannte nicht-bevorrechtigten Gläubiger erhalten Geschäftspartner in Konkurssituationen oft nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurück. Auch im Falle einer Unternehmensumstrukturierung ist das Risiko, Verluste zu erleiden, hoch.




Insolvenz kommt oft überraschend


Die Insolvenz eines Kunden, Zulieferer, Auftragnehmer oder anderem Partners kommt für die meisten Unternehmen oft überraschend, auch wenn es meistens schon früh erste Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz gibt. In vielen Fällen wähnen sich Geschäftspartner jedoch in Sicherheit. Die Geschäftsbeziehung werden weitergeführt, Waren und Dienstleistungen werden geliefert und die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. In vielen Fällen hat man sich bemüht, dem Geschäftspartner zu helfen, indem man ihm zum Beispiel mehr Zeit für die Zahlung eingeräumt hat.



Wir empfehlen: Vertraglich vorbeugen


Der sicherste Weg, sich auf Zahlungsschwierigkeiten und/oder Konkurs- oder Sanierungssituationen des Vertragspartners vorzubereiten, besteht darin, die Situation bereits zu Beginn der Geschäftsbeziehung beim Abschluss der Verträge zu antizipieren und andererseits während der Geschäftsbeziehung aktiv auf mögliche Zahlungs- oder Leistungsprobleme zu reagieren.



Risikomanagement-Instrumente für den Fall eines Konkurses des Auftragnehmers


Beim Management des eigenen Risikos ist Voraussicht alles. Handeln Sie nicht zu spät. Sie können sonst das Risiko von Rückforderung eingehen. Konkret heißt das, dass Sie unter Umständen zur Rückzahlung von Geldern an die Konkursmasse verpflichtet werden. Außerdem kann es sein, dass Ihre ausstehenden Forderungen angefochten werden, wenn die Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei zu schwach ist und die Situation später zu einem Konkurs oder einer Umstrukturierung führt. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Geschäftspartners wird es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, Ihre eigenen Forderungen einzutreiben. Noch schwieriger ist die Situation für Sie, wenn bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Forderungen an die Konkursmasse sind meist aussichtslos


Die Konkursmasse darf Forderungen, die vor der Konkurseröffnung entstanden sind, nicht aus der Konkursmasse begleichen. Deswegen lohnt es sich nicht, eine solche Forderung bei der Konkursmasse anzumelden. Zur Konkursmasse gehören alle Vermögenswerte des Unternehmens zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung, unabhängig davon, ob es sich um Bargeld, sonstige finanzielle Vermögenswerte oder bewegliches und unbewegliches Vermögen handelt. Das schießt auch an das Unternehmen gelieferten Waren ein, selbst wenn diese noch nicht bezahlt wurde. Die Konkursmasse ist nicht verpflichtet, die Güter an den Gläubiger, der sie beansprucht, zurückzugeben.


Schnell vorbeugen lautet die Devise


Um derartige Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, sich proaktiv gegen Risiken von Insolvenz abzusichern. Das sollte idealerweise bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen anhand von Verträgen unter Mitwirkung beider Parteien passieren. Es ist wichtig, mögliche Liquiditätsrisiken und Zahlungsschwierigkeiten der Gegenpartei zu antizipieren. 

Beispiele für Instrumente des Risikomanagements sind:

  • Hintergrundprüfungen (Kreditauskünfte, Kontoauszüge usw.)

  • Vertragsbedingungen (Kündigungsrechte, Eigentumsvorbehalt und Rückforderungsbedingungen)

  • Ausgleich von Zahlungsfristen und Lieferungen

  • regelmäßige Rechnungsstellung und schnelle Reaktion auf Zahlungsverzug

  • Reklamationen bei Vertragsverletzungen (mit Kündigungsandrohung)

  • Verpfändungen und dingliche Sicherheiten

  • Garantien und Entschädigungen

  • Hypotheken.


Sichern Sie sich ab


Die beste Position bei Konkurs und Sanierung ist die des gesicherten Gläubigers, insbesondere wenn der Wert der Sicherheiten ausreichend ist. Nützlich ist auch eine Bankbürgschaft, eine Garantie oder Bürgschaft eines solventen Bürgen. Ebenso eignet sich in der Regel ein ordnungsgemäß organisierter Eigentumsvorbehalt. Der Wert einer Unternehmenshypothek ist schwächer und hängt von der Qualität der Vermögenswerte des Schuldners ab.


Sorgen Sie also immer vor. So können Sie Ihr Risiko minimieren und möglichen Einbußen durch die Insolvenz von Geschäftspartnern vermindern oder ganz auszuschließen. 


Konkurs des Auftragnehmers - was bedeutet das?


In unseren vorherigen Blogposts haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wie man das Risko eines Konkurses des Geschäftspartners eingrenzen kann. Hier wollen wir uns etwas tiefer damit beschäftigen, was Konkurs genau für die Geschäftsparteien bedeutet. 


Was bedeutet Konkurs?


Es ist wichtig zu wissen, dass ein Konkurs nicht automatisch zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses führt. Verträge enthalten zwar oft Konkursklauseln, z. B. das Recht, den Vertrag im Falle des Konkurses einer Gegenpartei zu kündigen oder aufzulösen. Allerdings haben solche Vertragsklauseln keine Gültigkeit. 


Nach dem Konkursgesetz hat die Konkursmasse das Recht, die Gültigkeit der von ihr gewählten Verträge zu verlängern, indem sie ihre Bindung an den Vertrag erklärt. Der Grundsatz der Kontinuität von Verträgen ist die allgemeine Regel bei der Umstrukturierung von Unternehmen.


Zu Beginn des Konkurs- oder Sanierungsverfahrens sollte die Gegenpartei eine Bestandsaufnahme vornehmen. Dies beinhaltet insbesondere in Bezug auf ausstehende Lieferungen und Verträge ihre eigenen Forderungen und etwaige Sicherheits- oder Eigentumsvorbehaltsregelungen. Ist das getan, muss der Insolvenzverwalter oder Liquidator davon in Kenntnis gesetzt werden.


Im Falle eines Konkurses muss der Vertragspartner selbst aktiv werden und beim Insolvenzverwalter nachfragen, ob der Insolvenzverwalter an den Vertrag gebunden ist. Gibt die Insolvenzmasse innerhalb einer angemessenen Frist an, dass sie an den Vertrag gebunden ist, und leistet sie eine annehmbare Sicherheit für die Erfüllung des Vertrags, so kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Nur unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ist eine Kündigung möglich.


Fremdes Vermögen im Besitz der Konkursmasse


Zur Konkursmasse gehört nicht das Vermögen eines Dritten, das eindeutig von der Konkursmasse abtrennbar ist. Ist ein solches Vermögen abtrennbar, gehört es nicht zur Konkursmasse, sondern muss an den Eigentümer herausgegeben werden. 


Wenn keine Einigung über das Eigentum oder die Übertragung des Eigentums erzielt werden kann, muss die Person, die den Vermögensgegenstand  aus der Masse in Besitz nehmen möchte, eine Klage bei Gericht einreichen.


Rückforderung im Konkurs


Unter Rückforderung versteht man u. a. die Rückerstattung einer an die Konkursmasse geleisteten Zahlung oder die Aufhebung einer Rechtshandlung und die Wiederherstellung der früheren Rechtslage. Die Rückforderung einer Zahlung bedeutet, dass während eines kritischen Zeitraums vor dem Konkurs (in der Regel 3 Monate vor der Konkursanmeldung) eine ungewöhnliche Zahlung, die von einem Partner erhalten wurde, der inzwischen in Konkurs gegangen ist, an die Konkursmasse zurückgegeben werden muss. 


An das Vertragsverhältnis selbst oder an die Zahlung werden keine rechtlichen Anforderungen gestellt, und es ist auch nicht erforderlich, dass der Partner von seiner schlechten finanziellen Lage wusste. Grundsätzlich kann auch eine durchaus zulässige Zahlung zurückgefordert werden, wenn sie vor dem Konkurs erfolgt ist. Eine solche Zahlung könnte zum Beispiel die Begleichung einer langjährigen Schuld sein, die kurz vor dem Konkurs fällig wurde. Eine Rückforderung kann möglich sein, wenn die Zahlung im Verhältnis zur Konkursmasse sehr hoch ist oder wenn die Zahlung relativ kurz vor Konkurseröffnung erfolgt ist. 


Antizieren Sie früh mögliche Risiken


Der sicherste Weg, sich auf Zahlungsschwierigkeiten und/oder Konkurs- oder Sanierungssituationen einer Gegenpartei vorzubereiten, besteht darin, das Risiko zu Beginn der Geschäftsbeziehung beim Abschluss von Verträgen zu antizipieren und während der Geschäftsbeziehung aktiv auf mögliche Zahlungs- oder Leistungsausfälle zu reagieren.



Die Rechtsexperten von Dilia Group helfen Ihnen gern im Detail weiter und unterstützen Sie darin, gut auf einen möglichen Konkurs eines Geschäftspartners vorbereitet zu sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere allgemein-gehaltenen Blog-Texte keine Rechtsberatung sind. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung gern jederzeit direkt mit einer E-Mail an info@dilia.fi.


5 katselukertaa
bottom of page